Unser Anspruch

Der Begriff des "Sachverständigen", "Gutachters" oder des "Experten" ist in der Bundesrepublik Deutschland – zum Nachteil des Verbrauchers – nicht gesetzlich geschützt, so dass sich eine Vielzahl "freier" oder selbst ernannter "Sachverständiger" am Marktgeschehen beteiligen.

Im Gegensatz hierzu sind die Sachverständigen der ExpertenGemeinschaft Technik e.V. gemäß § 36 GewO durch die Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellt und vereidigt. Die missbräuchliche Verwendung der Bezeichnung "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist strafbar (§ 132a StGB).

Die Sachverständigen der ExpertenGemeinschaft Technik sind in besonderem Maße zu Gewissenhaftigkeit, Objektivität, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet. Im Bewusstsein dieser Verantwortung werden Feststellungen, technische Beurteilungen und monetäre Bewertungen stets persönlich und weisungsfrei erarbeitet und in z. B. forensischen Gutachten schriftlich dokumentiert. Der jeweilige Experte ist ausschließlich der Sache verpflichtet, nicht hingegen Auftraggebern oder Institutionen.

Die in der ExpertenGemeinschaft Technik kooperierenden Sachverständigen bilden sich laufend fachgebietsübergreifend unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik weiter. Sie organisieren und besuchen Fachtagungen und betreiben regelmäßigen Erfahrungsaustausch.

Es ist daher der Anspruch eines jeden Mitgliedes der ExpertenGemeinschaft Technik, privatwirtschaftlichen und öffentlichen Auftraggebern sichere, vertrauenswürdige und praxisorientierte Entscheidungshilfen durch unparteiisch angewendeten und regelmäßig überprüften Sachverstand auf hohem Niveau zu geben.